Prävention - Feuerwehrpläne, Störfallbetriebe und Bevölkerungsschutz - Landeshauptstadt Düsseldorf

Themen

Feuerwehrpläne und Feuerwehr(FBF)-Schließung

Detailierte Informationen, sowie alle notwendigen Merkblätter zum Download finden Sie auf folgenden Seiten:

Feuerwehrpläne und Feuerwehr(FBF)-Schließung

Luftbildauswertung und Kampfmitteluntersuchung

Achtung: Bei einem Kampfmittelfund sofort den Notruf 112 wählen! Kampfmittel nicht berühren und Gebiet räumen!

Weitere Informationen, sowie die notwendigen Anträge erhalten Sie auf der Seite Kampfmittelbeseitigung

 

Bevölkerungswarnung und Sirenen

Detailierte Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

Sirenenwarnsystem

Notfallplanung

Zum Aufgabengebiet der Notfallplanung gehört die Erstellung sogenannter "Externer Notfallpläne" für Störfallbetriebe, insbesondere der chemischen Großindustrie.

Grundsätzlich liegt die Verantwortung für die Sicherheit solcher Anlagen beim jeweiligen Betreiber. Da Störfälle trotz entsprechender Vorkehrungen nie völlig auszuschließen sind, stehen diese Betreiber darüber hinaus in der Verpflichtung, Vorkehrungen zur Begrenzung von Störfallauswirkungen zu treffen. Auch dann sind Beeinträchtigungen und Gefahren für die Nachbarschaft nicht völlig auszuschließen.

Zurückgehend auf europäisches Recht ist daher die Landeshauptstadt Düsseldorf als Gefahrenabwehrbehörde verpflichtet, unter Berücksichtigung der Gefahrenabwehrplanungen des jeweiligen Störfallbetriebes, einen externen Notfallplan zu erstellen.

Dieser findet seine Rechtsgrundlage in § 30 Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz NRW (BHKG NRW) und dient dazu:

  • Schadensfälle einzudämmen und unter Kontrolle zu bringen, so dass die Folgen möglichst gering gehalten werden können,
  • Mensch und Umwelt vor den Folgen schwerer Unfälle zu schützen,
  • notwendige Informationen an die Öffentlichkeit sowie betroffene Behörden oder Dienststellen in dem betreffenden Gebiet weiterzugeben und
  • Aufräumarbeiten und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Umwelt nach einem schweren Unfall einzuleiten. Nach Erstellung der Pläne wird die Öffentlichkeit beteiligt, indem die Pläne einen Monat öffentlich ausgelegt werden. Hierauf wird jeweils im Düsseldorfer Amtsblatt hingewiesen.

Kontakt

Kontakt

Den zuständigen Kontakt entnehmen Sie bitte der jeweiligen Themenseite.

Fragen zu Genehmigungsverfahren, Forderungen, Ausführung von Zugängen oder Zufahrten, alternativer Sicherstellung des gewaltfreien Zugangs, Beschilderungen, sowie Stellflächen stellen Sie an die fordernde Stelle des Bauaufsichtsamts oder die Sachgebiete Stellungnahme und Brandschau der Präventioen (vb-feuerwehr@duesseldorf.de).

  • Adresse

    37/53

    Hüttenstraße 68

    40215 Düsseldorf