Welche Möglichkeiten bestehen, der Feuerwehr gewaltfreien Zugang zu ermöglichen?
Sperrvorrichtungen im Verlauf von Feuerwehrdurchgängen sind zulässig, wenn sie mit dem Überflurhydrantenschlüssel nach DIN 3223 (Dreikant), der Feuerwehrverschlusseinrichtung nach DIN 14925 oder einem Bolzenschneider zu öffnen sind. Sollten hier elektrisch betriebene Tür- bzw. Toranlagen zur Anwendung kommen, ist die Funktion im Schadensfall mit der Feuerwehr Düsseldorf, Abt. Vorbeugender Brandschutz detailliert abzustimmen.
Alternativlösungen (z.B. Doppelzylinderschloss mit „FBF-Schließung“ der Feuerwehr) sind mit dem Sachgebiet Einsatzplanung abzustimmen.