Vorbeugender Brandschutz
Die Mitarbeiter im Vorbeugenden Brandschutz sind Fachberater für die Genehmigungsbehörden. Dies bedeutet, dass beispielsweise das Bauaufsichtsamt einen Bauantrag dem Vorbeugenden Brandschutz zur Bewertung vorlegt. Dieser prüft, ob spezielle Einrichtungen wie Rauchmelder, Fenster zur Rettung von Menschen, Löschanlagen oder andere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich oder einzuplanen sind. Nach der Bewertung wird der Antrag zusammen mit einer Stellungnahme an die zuständige Behörde zurückgeschickt. Diese entscheidet über die weitere Umsetzung der Beurteilung der Feuerwehr. Berücksichtigt werden folgende Punkte:
- Können sich alle Menschen im Gebäude schnell genug retten bzw. gerettet werden?
- Wird eine Brandausbreitung verhindert?
- Kommt die Feuerwehr schnell und einfach auf das Grundstück und in das Gebäude?
- Steht ausreichend Löschwasser zur Verfügung?
- Muss Löschwasser zurückgehalten werden können?
- Sind betriebliche Maßnahmen für den Brandfall zu erarbeiten?
Genehmigungs- und Planungsverfahren, Löschwasserversorgung
Das Sachgebiet ist in vier Bereiche untergliedert. In den Bereichen "Nord", "Süd" und "West" werden in Abhängigkeit von der Stadtteilzuordnung alle Stellungnahmen zu Bau- und Planungsanträgen erstellt. Weiterhin beurteilen die Fachberater geplante Straßenausbauten und Straßenumbauten sowie Leitungsbauarbeiten.
Das Aufgabenfeld des Bereiches "Umwelttechnik" umfasst alle Genehmigungsverfahren, die mit Industrieanlagen und der Produktion, Verarbeitung und Lagerung von Gefahrstoffen verbunden sind.
Informationen zu häufigen Fragen/FAQ
Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie relevante Informationen zusammengefasst, welche nach unserer Erfahrung häufig benötigt werden.
Es liegt in der Natur des Bauens und des Baurechtes, dass dabei nicht jeder Sonderfall berücksichtigt werden kann und für verbindliche Aussagen die jeweilige Genehmigungslage berücksichtigt werden muss. Zur Klärung konkreter Fragen bezüglich Bestandsschutz, Nutzungsänderungen, Bauantrag und Baugenehmigung etc. wenden Sie sich bitte an das Baufaufsichtsamt der Stadt Düsseldorf, Amt 63, als zuständige Behörde.
zu den Themenbereichen:
Brandmeldeanlagen/Brandmeldetechnik
Kostenpflichtige Beratung
Die Mitarbeiter des Vorbeugenden Brandschutzes beraten Sie gerne und kompetent gemäß der Entgeltordnung der Landeshauptstadt Düsseldorf für freiwillige Hilfeleistungen. Die Beratungen beziehen sich auf Leistungen des vorbeugenden Brandschutzes, Brandsicherheitswachen und Feuerwehrschlüsselkästen der Feuerwehr Düsseldorf. Füllen Sie dazu die Kostenübernahmeerklärung aus und schicken diese unterschrieben an uns zurück. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.
Brandverhütungsschau
Bei bestimmten Gebäuden, wie beispielsweise Kaufhäuser, Krankenhäuser, Schulen, Theater, Tiefgaragen, müssen in regelmäßigen Abständen Brandschauen durchgeführt werden. Hierbei werden alle Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitsanforderungen geprüft, die zur Sicherstellung von wirksamen Löscharbeiten und Rettung von Menschen und Tieren gegeben sind. Bei einer Mängelfeststellung werden diese an die zuständige Behörde weitergeleitet. Von dort wird die Mängelbeseitigung verfolgt.
Neben der Durchführung der Brandschau, gehört die Unterstützung des Bauaufsichtsamtes, des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW sowie des Landschaftsverbandes Rheinland bei Wiederkehrenden Prüfungen und die Mitwirkung bei der kommunalen medienübergreifenden Umweltinspektion, zu den Aufgaben des Sachgebietes Brandschau. Der Fachbereich der Brandmeldetechnik, zur Beratung, Abnahme und Wartung von Brandmeldeanlagen, ist ebenfalls dem Sachgebiet angeschlossen.
Ihr Anliegen zum Thema Brandverhütungsschau adressieren Sie bitte via Email an das Sachgebiet Brandverhütungsschau.
Brandmeldeanlagen
Hier wird das weite Feld des technischen Brandschutzes bearbeitet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen für Firmen und Privatleute als kompetente Berater zur Verfügung. Weiterhin sind sie für die Abstimmung der technischen und konzeptionellen Planungen von Errichterfirmen im Hinblick auf die Einhaltung der Anschlusskriterien für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen im Bereich der Feuerwehr Düsseldorf bis hin zur Aufschaltung auf die öffentliche Brandmeldeanlage zuständig.
Aufgabenbereich:
- Brand- Alarmierungssysteme Beratung von Bauherren, Architekten, Errichtern und Planern von Brandmeldeanlagen mit fachkompetenten Aussagen und Hilfestellungen
- Abnahme von Brandmeldeanlagen
- Führung von Listen und Inventarverzeichnissen
- Überprüfung und Inbetriebnahme von Feuerwehrschlüsselkästen und Freischaltelementen
- Vorortkontrolle der Feuerwehrlaufkarten
Weiterhin stellen wir Ihnen folgende Hinweise als PDF-Dokument zur Verfügung:
- Aufschaltbedingung Brandmeldeanlagen/Anschlusskriterien für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen im Bereich der Feuerwehr Düsseldorf
- Anforderungen an eine Gebäude-/Tunnelfunkanlage für die Feuerwehr Düsseldorf
Ihr Anliegen zum Thema Brandmeldeanlagen adressieren Sie bitte via Email an Brandmeldeanlagen.
Feuerwehrpläne, Kampfmittel und Sirenen
Alle Informationen und Merkblätter zur Erstellung von Plänen für die Feuerwehr:
Alle Informationen, Antragsformulare und Merkblätter zu Luftbildauswertungen und Kampfmitteluntersuchung:
Alle Informationen zur Bevölkerungswarnung und Sirenenwarnsystemen;
Nützliche Links und Merkblätter
Fragen zu Genehmigungsverfahren sind an die jeweils zuständigen Genehmigungsbehörden z.B.
- Untere Bauaufsichtsbehörde (Amt 63),
- Bezirksregierung Düsseldorf, Abteilung Arbeitssicherheit oder
- Bezirksregierung Düsseldorf, Abteilung Umweltschutz zu richten!
Weitere Informationen zum vorbeugenden Brandschutz
- Richtlinien der Feuerwehr Düsseldorf zu den Flächen für die Feuerwehr
- Richtlinien der Feuerwehr Düsseldorf zu Straßensperrungen
- Richtlinien der Feuerwehr Düsseldorf zu Feuerlöscheinrichtungen
- Richtlinien der Feuerwehr Düsseldorf zum Sachverständigen-Verfahren
- Richtlinien der Feuerwehr Düsseldorf zur Erstellung einer Brandschutzordnung Teil C
- Ausführungskriterien für Feuerwehraufzüge in Düsseldorf
- Feuerwehraufzug - Wirkprinzip - Prüfung
- Antragsformular - Kostenübernahme
- Informationen zum Flughafenbrand
- Hinweise der Feuerwehr Düsseldorf zu Parkplätzen mit Ladestationen für Elektro-Fahrzeuge in Tiefgaragen
- Hinweise der Feuerwehr Düsseldorf zu Photovoltaikanlagen
- Anforderungen an eine Objektfunkversorgungsanlage der Feuerwehr Düsseldorf
Kontakt
Brandverhütungsschau
Bei Ihnen wurde eine Brandverhütungsschau angemeldet bzw. bereits durchgeführt oder Sie haben ein sonstiges Anliegen zum Thema Brandverhütungsschau? Dann wenden Sie sich bitte via Email an Brandverhütungsschau.
Brandmeldeanlagen
Sie haben Fragen zur technischen Ausführung einer Brandmeldeanlage, den Aufschaltbedingungen oder weitere Fragen zum Thema Brandmeldeanlagen? Diese Anliegen adressieren Sie bitte via Email an Brandmeldeanlagen.
Feuerwehraufzüge
Alle Anliegen rund um das Thema Feuerwehraufzüge adressieren Sie bitte direkt an Feuerwehraufzüge.
Allgemeine Fragen
Allgemeine Anfragen zum Vorbeugenden Brand- und Gefahrenschutz richten Sie bitte an den Vorbeugenden Brandschutz.
Fragen zur Beteiligung im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren
Hinweis: Die zuständige Behörde für Baugenehmigungsverfahren ist in Düsseldorf das Bauaufsichtsamt (Amt 63). Rechtsverbindliche Aussagen und Genehmigungen erhalten die Antragsteller ausschließlich von dort!
Die Feuerwehr Düsseldorf als Brandschutzdienststelle wird an einigen Genehmigungsverfahren von Amt 63 beteiligt zu Fragen des Vorbeugenden Brandschutzes. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Sie abschließende Auskünfte nur seitens Amt 63 erhalten können.
Industriebau
Wenn Sie Fragen zu Sonderobjekten, Industrieanlagen und – bau sowie zum Umweltschutz haben, wenden Sie sich bitte an den Industriebau.