Familiäre Bereitschaftsbetreuung
Bereitschaftspflegefamilien nehmen einen schutzbedürftigen Säugling oder ein Kleinkind für eine begrenzte Zeit in ihrem Haushalt auf.
Manchmal muss ein Kind in Not, von jetzt auf gleich, zu seinem Schutz in Obhut genommen werden. Wir benötigen deshalb fürsorgliche Personen, die das Kind sofort aufnehmen und Tag und Nacht betreuen. Sie geben dem Kind ein sicheres und beruhigtes Zuhause auf Zeit. Die Familiäre Bereitschaftsbetreuung endet, wenn das Kind zu den Eltern zurückgeht oder in eine Pflegefamilie vermittelt wird.
Auf der folgenden Seite berichten Familien von ihren Erfahrungen.
Weitere Informationen sind in den FAQ zur Familiären Bereitschaftsbetreuung und im Info-Faltblatt zusammengefasst.
Allgemeine Vollzeitpflege
Kinder, die nicht bei ihren Eltern leben können, sollen die Chance erhalten, in einer Familie aufzuwachsen. Die Allgemeine Vollzeitpflege bietet Kindern Lebensperspektiven in Pflegefamilien an. Der Pflegekinderdienst im Amt für Soziales und Jugend vermittelt Kinder zu anerkannten Pflegepersonen. Pflegefamilien unterstützen das Kind bedarfsgerecht im alltäglichen Zusammenleben. Als Pflegepersonen bieten sie dem Kind Sicherheit und Beziehung an. Zudem stabilisieren sie das Kind und unterstützen es dabei, bisherige, zum Teil schwerwiegende Vorerfahrungen zu verarbeiten. Gespräche zwischen ihnen und den Eltern sowie Kontakte zwischen Eltern und Kind zuzulassen und zu begleiten sind für das Kind besonders wichtig. Dabei werden alle Beteiligten des Pflegeverhältnisses von der Fachberatung des Pflegekinderdienstes unterstützt und begleitet. Die Besuchskontakte helfen dem Kind, seine Biografie zu verstehen und fördern die Integration des Kindes.
Weitere Informationen sind in den FAQ zur Allgemeinen Vollzeitpflege und dem Faltblatt zur Allgemeinen Vollzeitpflege zusammengefasst.
Befristete Vollzeitpflege
Ältere Kinder oder Jugendliche, die bereits in Wohngruppen (stationäre Hilfe) leben, wünschen oder benötigen ein Zusammenleben als Familie.
Für die befristete Vollzeitpflege gelten die gleichen Vorgaben wie für die allgemeine Vollzeitpflege.
Verwandtenpflege
Wenn Kinder und Jugendliche aus den verschiedensten Gründen nicht bei ihren Eltern leben können, springen oft Verwandte, wie zum Beispiel Großeltern, Onkel oder Tanten, ein und nehmen das Kind in ihre Familie auf. Die Verwandtenpflege kann dabei kurz- bis mittelfristig oder auch langfristig erfolgen.
Für das Kind ist es wichtig, dass es mit bekannten Personen in oftmals vertrauter Umgebung zusammenleben kann. Damit die Verwandtenpflegeeltern die verschiedenen Herausforderungen gut bewältigen können, berät und unterstützt der Pflegekinderdienst gerne bei allen Fragen rund um das Pflegeverhältnis.
Weitere Informationen sind in den FAQ zur Verwandtenpflege zusammengefasst.
Netzwerkpflege
Als Netzwerkpflege werden Pflegeverhältnisse bezeichnet, bei denen Kinder oder Jugendliche bei Personen aus dem eigenen oder familiären sozialen Umfeld leben. Netzwerkpflegepersonen können zum Beispiel ehemalige Lebensgefährt*innen von Elternteilen, Pat*innen, Nachbar*innen, Freund*innen der Familie, Eltern von Freund*innen des Kindes sowie deren Lehrer*innen oder Erzieher*innen sein. Oft hat das Kind bereits bestehende Beziehungen zu den Netzwerkpersonen, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind und erhalten werden sollen.
Pflegepersonen, die aus dem sozialen Netzwerk des Kindes stammen, benötigen immer eine behördliche Erlaubnis zur Vollzeitpflege, wenn sie das Kind länger als acht Wochen über Tag und Nacht in ihrem Haushalt aufnehmen. Daher ist für Netzwerkpflegefamilien ein Verfahren zur Anerkennung notwendig.
Weitere Informationen sind in den FAQ zur Netzwerkpflege zusammengefasst.