Die inhaltliche Fülle, die der heutige Denkmalbegriff aufzeigt, war bis in die 70er Jahre hinein nicht gegeben. Die Architektur des 19. und 20. Jahrhunderts spielt in den Listen der 50er und 60er Jahre so gut wie keine Rolle. In der ältesten erhaltenen Nachkriegsliste (1951) sind cirka 160 Denkmäler aufgeführt. Neben Kirchen, Schlössern und Verwaltungsbauten sind zahlreiche Häuser der Altstadt, Karlstadt, aus Kaiserswerth, Gerresheim und wenige Bauten aus Urdenbach enthalten. Diese von Hans Maes bearbeitete Liste macht deutlich, welche Schwerpunkte gesetzt wurden; Denkmäler im ländlichen Bereich fehlen ebenso wie technische Denkmäler und Bauten der verschiedenen Stadterweiterungsgebiete.
Im Jahre 1951 stellte der damalige Stadtkonservator Hans Maes in Zusammenarbeit mit Dr. Peters ein bemerkenswertes Verzeichnis der Kriegsschäden an denkmalwerten Gebäuden auf, das sich wie ein Schicksalsbericht ganzer Straßenzüge vor allem der Altstadt und der Karlstadt liest.
Die Gegenüberstellung der "Denkmalliste" von 1951 mit den durch die Ortssatzung vom 12. Juni 1935 zum Schutze der Stadt Düsseldorf gegen Verunstaltungen erfassten Bauten, macht deutlich, dass nach dem Krieg nur noch ein Bruchteil dieser Häuser inventarisiert werden konnten.
Neben der Denkmalpflege machte auch die Auflistung denkmalwerter Bauten Fortschritte. 1956 übermittelte der Landeskonservator eine Liste von 720 Objekten. Die Steigerung gegenüber 1951 resultierte durch die Inventarisation von Denkmälern in bis die dahin nicht in Listen erfassten Stadtteile.
Die Reduzierung dieses Verzeichnisses bis Januar 1957 auf 649 Objekte zeigt, wie sehr die Auffassungen über den Denkmalwert schwankten und wieviele Bauten aus den verschiedensten Gründen nicht erhalten werden konnten. Als Vorbemerkung zu seiner Liste denkmalwerter Bauten schreibt der Landeskonservator: "Die etwaige Aufnahme weiterer denkmalwerter Bauten in die Liste, ebenso wie der Abbruch beziehungsweise die wesentliche Veränderung in der Liste aufgeführter Denkmale bedürfen der gutachterlichen Stellungnahme des Landeskonservators." Da NRW zu jenem Zeitpunkt kein Denkmalschutzgesetz besaß, waren die Konsequenzen, die durch Stellungnahmen des Landeskonservators ausgelöst wurden, begrenzt. Man war auf Verhandlungen mit den Eigentümern, der Planung und auf Subventionen angewiesen. Dies macht deutlich, in welch schwieriger, meist defensiver Position Denkmalpflege betrieben werden musste.
Zu einer gesetzlichen Regelung der Denkmalpflege, hatte es weder Preußen noch das Deutsche Reich vor dem Zweiten Weltkrieg gebracht, obwohl durch Schinkel bereits 1815 die vier Aufgaben der Denkmalpflege formuliert worden waren, die auch heute noch Gültigkeit haben:
- Erfassen des Denkmälerbestandes,
- Einrichtung von Denkmalpflegebehörden mit sachverständigen Mitarbeitern,
- Schutz und Aufsichtskompetenz bei Bezirksbehörde,
- Gutachterfunktion der Denkmalpflegebehörden bei Instandsetzung und Restaurierung von Denkmälern.
Denkmalpflege wurde auf der Grundlage von Kabinettsorder betrieben. Es wurde auf die Freiwilligkeit in der Denkmalpflege Wert gelegt.
Zurückkommend auf die Liste von 1957 ist festzustellen, dass eine große Zahl der Bauten heute nicht mehr erhalten ist. Dies kann der Denkmalpflege nicht angelastet werden, da der Gedanke der Stadterneuerung absoluten Vorrang hatte. Ende 1957 umfasste die Liste noch 599 Objekte.
Die 60er Jahre brachten keine wesentlichen Veränderungen in der Denkmalpflege und im Bestand an Baudenkmälern. Ein Wandel zeichnete sich erst gegen Ende jenes Jahrzehnts ab, als vor dem Hintergrund des rapide zunehmenden Verlustes an Bauten aus dem letzten Jahrhundert und den ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts die Erkenntnis wuchs, dass auch diese Gebäude erhaltenswerte Geschichtszeugnisse sein können. Das Jahr des Denkmals 1975 brachte für Denkmalschutz und Denkmalpflege dann einen erheblichen Aufschwung.
Die Ausweitung des Denkmalbegriffs, wie er durch das Denkmalschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen kodifiziert wurde, birgt die Chance in sich, die Identität der Städte und Stadtviertel zumindest in baulicher Hinsicht zu erhalten. Dies ist das Ergebnis der Entwicklung des Denkmalbegriffs seit den frühen 70er Jahren.
Das Thema Denkmalpflege ist im Bewusstsein der Bevölkerung Düsseldorfs inzwischen auf breiter Ebene verankert. Dies wird immer wieder daran deutlich, dass die Denkmalbehörde sehr oft von interessierten Bürgern der verschiedensten Kreise auf mögliche Veränderungen im Bereich von Bau- und Bodendenkmälern aufmerksam gemacht wird. Eine besondere Rolle spielen hierbei die Mitglieder von Heimatvereinen und die ehrenamtlichen Mitarbeiter des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege.