Alle Infos auf einen Blick
Welche Voraussetzungen gibt es?
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Mindestalter: 65 Jahre, 63 Jahre bei Schwerbehinderung
- bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen dürfen nicht überschritten werden
Was wird bezuschusst?
Bezuschusst werden
- selbst organisierte Urlaube,
- Verwandtenbesuche oder
- Gruppenreisen
von mindestens drei bis maximal 21 Tagen.
Der Zuschuss beträgt 50 Euro pro Tag, so dass die Höhe der Beihilfe dann zwischen 150 Euro bis maximal 1.050 Euro beträgt, sofern ausreichend Stiftungsmittel vorhanden sind.
Wie kann der Zuschuss beantragt werden?
- Es reicht ein schriftlicher, formloser Antrag beim Amt für Soziales und Jugend, das die Stiftungsmittel verwaltet.
- Ein Kostenvoranschlag für die beantragte Reise sollte beigefügt werden, bei Verwandtenbesuchen die Reiseplanung.
- Darüber hinaus werden Nachweise über das aktuelle Einkommen benötigt.
Welche Belege müssen eingereicht werden?
Nach dem Urlaub muss ein Verwendungsnachweis eingereicht werden, zum Beispiel
- die Hotelrechnung,
- eine Quittung der Bahnfahrkarte oder
- eine Bestätigung der Verwandten, dass diese besucht worden sind.
Wer gibt weitere Informationen?
Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch an das Amt für Soziales und Jugend wenden.
Amt für Soziales und Jugend
Dr. Rennebom/Dr. Rützel Stiftung
Willi-Becker-Allee 8, 40227 Düsseldorf
Telefon 0211 89-95093 oder 0211 89-24106
rennebom-ruetzel-stiftung@duesseldorf.de