Barrierefreiheit
Barrierefreiheit
Die Barrierefreiheit ist im Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes und im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen verankert. Barrierefreiheit bedeutet die Auffindbarkeit, Zugänglichkeit und Nutzbarkeit aller gestalteten Lebensbereiche. Der Begriff Barrierefreiheit umfasst nicht nur Maßnahmen in den Bereichen Bauen und Verkehr, sondern auch den Zugang zur sozialen und wirtschaftlichen Umwelt. Damit ist unter anderem die gleichberechtigte Teilhabe an Bildung, Arbeit, Kultur, Sport, Zugang zu Medien und Informationsquellen gemeint. Barrierefreiheit kann somit als Voraussetzung für eine gleichberechtigte Teilhabe und selbstbestimmte Lebensführung der Menschen mit Behinderung bezeichnet werden. Sie kommt anderen Personengruppen, beispielsweise Seniorinnen und Senioren, vorübergehend Mobilitätsbeeinträchtigten, Reisenden mit Gepäck sowie Eltern mit Kinderwagen ebenfalls zugute.
Ein wesentlicher Teilaspekt der Barrierefreiheit sind die baulichen Gegebenheiten, besonders in öffentlichen Gebäuden. Dazu gehören zum Beispiel städtische Dienstleistungszentren, Ämter, Schulen, Kindertagesstätten, Kultur- und Sporteinrichtungen. Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat eine Checkliste zum barrierefreien Bauen für Gebäude mit öffentlich zugänglicher Nutzung abgestimmt. Dort sind die von der Landeshauptstadt Düsseldorf geforderten Anforderungen an die Barrierefreiheit gemäß der gesetzlichen Grundlagen und der DIN-Vorschriften aufgeführt. Die Checkliste ist ein Arbeitsinstrument. Sie wird von den Fachplanerinnen und Fachplanern, den Architektinnen und Architekten und weiteren Beteiligten der Verwaltung als Grundlage für die Umsetzung der Barrierefreiheit bei Baumaßnahmen gemeinsam genutzt.