Kommunale Ausländerbehörde struktuiert die Arbeitsabläufe neu
| Amt 54 News
Auch die Kommunale Ausländerbehörde im Amt für Migration und Integration blieb aufgrund der COVID19-Infektionslage für den Publikumsverkehr in den letzten Wochen geschlossen. Diese Zeit wurde intensiv genutzt, um die Arbeitsabläufe in der Kommunalen Ausländerbehörde neu zu strukturieren. Das Ziel der Umstellung der Arbeitsabläufe besteht darin, den Kundinnen und Kunden einen effizienten und direkten Service verknüpft mit möglichst wenig Wartezeit vor Ort zu bieten.
Zukünftig wird die Kommunale Ausländerbehörde alle Kundenanliegen im "Back-Office", also während der Abwesenheit der Kundinnen und Kunden, bearbeiten. Die Kundinnen und Kunden bekommen Checklisten zugeschickt, in welchen alle Unterlagen und Nachweise angegeben sind, die für die weitere Bearbeitung des Anliegens benötigt werden. Dies betrifft alle Kundinnen und Kunden, die bereits terminierte persönliche Vorsprachen vereinbart hatten, aber auch alle, deren Aufenthaltstitel in 2021 ablaufen und alle, die in 2021 nach Düsseldorf ziehen.
Nachdem die Unterlagen und Nachweise für die Fallbearbeitung via Email, Telefax oder Briefpost bei der Kommunalen Ausländerbehörde eingegangen sind, findet eine Prüfung durch die Sachbearbeitung in der Kommunalen Ausländerbehörde statt. Falls Rückfragen bei der Bearbeitung entstehen, werden die Kundinnen und Kunden direkt von ihrer Sach-bearbeitung kontaktiert.
Sobald das Kundenanliegen entschieden ist, werden die Kundinnen und Kunden zur Erteilung eingeladen. In diesem Fall ist regelmäßig nur noch eine kurze Vorsprache am Service Point des Amtes für Migration und Integration erforderlich, bei welcher, neben der Entrichtung der Verwaltungsgebühr, gegebenenfalls entsprechende Unterschriften von den Antragsstellerinnen und -stellern zu leisten sind oder biometrische Daten, beispielsweise Fingerabdrücke, aufgenommen werden.
Miriam Koch, Leiterin des Amtes für Migration und Integration erklärt: "Mit der Umstellung der Arbeitsabläufe der Kommunalen Ausländerbehörde vom Front- ins Back-Office haben wir Lehren aus den Beschränkungen während der Coronapandemie gezogen und können von einem dauerhaften Krisenmodus zurück in den Normalbetrieb kehren. Zu-kunftsorientierte und resiliente Arbeitsabläufe sind für uns als eines der publikumsstärksten Ämter der Landeshauptstadt Düsseldorf essentiell, um unsere Dienstleitungen krisensicher und uneingeschränkt für die Kundinnen und Kunden der Kommunalen Aus-länderbehörde anbieten zu können."
Ab Montag, 8. März, garantiert das Amt für Migration und Integration für die Einführungswoche eine erhöhte Erreichbarkeit für alle Rückfragen unter der Rufnummer 0211-8921020. "Aufgrund des andauernden pandemiebedingten Lockdowns bis mindestens zum 28. März möchten wir die Kundinnen und Kunden der Kommunalen Ausländerbehörde weiterhin bitten, insbesondere die bekannten Kommunikationskanäle wie Telefon und E-Mail zu nutzen", sagt Miriam Koch.