Die Theodor-Heuss-Brücke - Die Zukunft mitgestalten!

Die Theodor-Heuss-Brücke - Die Zukunft mitgestalten!

Der Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Zukunftsstrategie für die Theodor-Heuss-Brücke ist 2023 gestartet. Auf den folgenden Unterseiten finden Sie alle relevanten Informationen zur Beteiligung.

Aktuelles 2

Aktuelles 2

Einladung zur Teilnahme am Online-Dialog vom 26. August bis zum 20. September

Bei einer Infomesse Mitte Juni 2023 wurde die Öffentlichkeit über den aktuellen Zustand und die Zukunftsperspektiven der Theodor-Heuss-Brücke informiert. Die Teilnehmenden hatten Gelegenheit, mit Fachexpertinnen und -experten der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie verschiedener Ingenieurbüros in den Austausch zu kommen.

Insgesamt wurden in den letzten Monaten mehr als 20 Varianten auf ihre Machbarkeit hin untersucht. Ein Großteil der Varianten schied aus geometrischen Gründen hinsichtlich des rechtsrheinischen Bestands aus. Bei anderen Varianten war kein signifikanter Vorteil gegenüber den verbliebenen Varianten zu erkennen.

Aktuell stehen noch vier Varianten zur Diskussion, welche durch die beteiligten Planungsbüros noch detaillierter ausgearbeitet wurden. Des Weiteren wurden hierfür bereits grobe Zeitenpläne und Kostenaussagen ermittelt.

Diese vier Varianten werden im Rahmen eines Dialogforums am 11. September interessierten Bürgerinnen und Bürgern im Rheinbad 50 vorgestellt.

Um noch mehr Bürgerinnen und Bürger zu erreichen, startet die Verwaltung am 26. August mit einem Online-Dialog. Hier werden die Ergebnisse der bisherigen Untersuchungen zu den letzten vier Zukunftsszenarien ausführlich vorgestellt. Fragen zu den Varianten sind erwünscht.

Der Online-Dialog ist bis zum 20. September 2024 freigeschaltet und hier  abzurufen.

Wir hoffen auf eine rege Teilnahme am Online-Dialog und freuen uns darauf, die Pläne für die Zukunft der Rheinquerung zu diskutieren.

Sachstandsbericht und Einleitung zum Online-Dialog (Teil 1)

Projektstand (August 2024)

Das Projekt befindet sich in der sogenannten „Leistungsphase 0“. Diese Bezeichnung orientiert sich an die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure definierten Planungsleistungen, die in verschiedenen Leistungsphasen (1 bis 9) zu erbringen sind. Die Leistungsphase 0 zeigt somit an, dass sich das Projekt vor der eigentlichen Planung befindet.

In der jetzigen Phase sind grundsätzliche Projektentscheidungen zu treffen. Um hierfür eine Basis zu schaffen, hat die Landeshauptstadt Düsseldorf bei der Ingenieurgemeinschaft Schüßler-Plan und Hegger + Partner eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Hierbei soll die Frage geklärt werden, wie in Zukunft der Rhein für die verschiedenen Verkehrsarten gequert werden kann.

Insgesamt wurden in den letzten Monaten 26 Varianten auf ihre Machbarkeit hin untersucht. Nach einer groben Vorprüfung und Bewertung kommen letztendlich nur noch vier Varianten ernsthaft in Betracht. Der Bewertungs- und Abschichtungsprozess wird weiter unten noch genauer beschrieben.

Keine weiteren Untersuchungen

Im Rahmen der Machbarkeitsstudie sind keine weiteren Variantenuntersuchungen mehr vorgesehen. Aus Sicht der Verwaltung wurden alle maßgeblichen Varianten für eine Variantenfestlegung im Rahmen der Leistungsphase 0 hinreichend genau untersucht. Eine weitere Detaillierung der verbliebenen vier Varianten ist im Zuge der Machbarkeitsstudie nicht notwendig.

Eine Machbarkeitsstudie ist ein Instrument und gleichzeitig eine Grundlage für die Entscheidung, ob und wie ein Projekt durchgeführt werden kann. Sie ist grob richtungs-weisend für die Durchführung und den Umfang eines Projektes.

 

Mögliches Aussehen einer neuen Brücke

Das konkrete Aussehen des neuen Brückenbauwerks ist nicht Gegenstand der Leistungsphase 0.

Aufgrund des Aussehens der anderen Brücken der Düsseldorfer Brückenfamilie und der bisher vorliegenden Ergebnisse ist die Errichtung einer Schrägseilbrücke naheliegend.

Schrägseilbrücke ist jedoch nicht gleich Schrägseilbrücke, da auch hier verschiedene Konstruktionen denkbar wären: einhüftig (siehe Rheinkniebrücke, Pylone nur auf einer Rheinseite) oder zweihüftig (siehe Theodor-Heuss-Brücke, Pylone auf beiden Rheinseiten); eine innenliegende Tragseilebene (siehe Oberkasseler Brücke) oder zwei außenliegende Tragseilebenen (siehe Theodor-Heuss-Brücke); harfenförmige Anordnung der Tragkabel oder büschelförmige Anordnung; einteiliger (siehe alle Bauwerke der Düsseldorfer Brückenfamilie) oder zweiteiliger Brückenquerschnitt (siehe neue Rheinquerung Leverkusen), etc..

Das genaue Aussehen kann erst im Rahmen der Vorplanung (Leistungsphase 2) bzw. im Rahmen eines Verfahrens zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Gestaltung vertieft betrachtet und festgelegt werden.

Kostenermittlung

Die Kostenermittlung zu den verschiedenen Varianten erfolgt als „vorläufige Grobkosten-annahme“, die in der jetzigen Leistungsphase 0 natürlich noch erheblichen Schwankungen unterworfen ist.

Die Kosten wurden mittels m²- und m-Preise anhand von aktuell laufenden Großprojekten durch die beauftragten Büros ermittelt. Alle gemachten Angaben verstehen sich als Netto-Preise und beziehen sich auf die Herstellungskosten für die wesentlichen Ingenieurbauwerke. Haltestellen, erforderliche Kanal- und Leitungsbauarbeiten müssen ebenso wie die Planungs- und Gutachterkosten, die zukünftige Preisentwicklung sowie das Risikomanagement zum jetzigen Zeitpunkt unberücksichtigt bleiben.

Erst nach erfolgter Vor- und Entwurfsplanung (Leistungsphasen 2 und 3) lässt sich mit der Kostenberechnung ein stabiler Wert zu den erwartenden reellen Projektkosten angeben. Tatsächlich sieht die Honorarordnung vor, dass das endgültige Architekten- und Ingenieurhonorar auch erst auf Basis dieser Kostenberechnung nach Abschluss der Leistungsphase 3 ermittelt wird.

Im Rahmen der Entscheidungsfindung geht es zum jetzigen Zeitpunkt gar nicht so sehr um die endgültigen Projektkosten, sondern vielmehr darum, die verschiedenen Varianten in ein Verhältnis zueinander zu setzen.

Unterhaltungskosten

Hier erfolgt ein Rückgriff auf die Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung des Bundes (kurz: ABBV).

In ihr werden für die verschiedenen Bauweisen pauschale Prozentsätze für die jährliche Unterhaltung angegeben, die sich auf die Herstellungskosten beziehen. Die Verordnung findet Anwendung bei Kreuzungsbauwerken unterschiedlicher Straßenbaulastträgern, insbesondere mit der Deutschen Bahn.

Ein Tunnel in geschlossener Bauweise („Bohrtunnel“) mit Entwässerungsanlagen wird beispielsweise jährlich mit 0,9 % und die dazugehörigen betriebstechnischen und verkehrstechnischen Ausstattungen mit 2,0 % der Herstellungskosten angesetzt.

Auszugsweise Darstellung der Vollkosten

Bei der Ermittlung der Vollkosten handelt es sich um eine relativ umfangreiche Berechnung, deren Darstellung den hierfür vorgesehenen Rahmen sprengen würde.

Für den ersten Ratsbeschluss zum Projektstart sind die Herstellkosten der wesentlichen Ingenieurbauwerke sowie die ggf. erforderlichen Rückbaukosten für die Theodor-Heuss-Brücke von Bedeutung, da sich hieraus der Bedarf für die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 und 2 herleiten lässt. Die Sanierungskosten müssen separat beschlossen werden.

Die Unterhaltungskosten sind zwar auch wichtig, jedoch werden diese durch den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf nicht „beschlossen“, sondern vielmehr nach Fertigstellung der neuen Querung aus dem laufenden Haushalt entnommen.

Sachstandsbericht und Einleitung zum Online-Dialog (Teil 2)

Bau einer ÖPNV-Trasse

Die Verwaltung erarbeitet derzeit in enger Zusammenarbeit mit der Rheinbahn AG das Zielkonzept Stadtbahn/Straßenbahn, welches neue Streckenerweiterungsmaßnahmen beinhalten soll, die nach fachlicher Bewertung geeignet sind, in angemessenem Umfang Fahrgastpotenziale abzuschöpfen, zusätzliche, nachfragegerechte Kapazitäten im ÖPNV zu schaffen und auf diese Weise die Verkehrswende nachhaltig zu ermöglichen und zu fördern.

Vor diesem Hintergrund wurde mit der sogenannten „Nordtangente“ eine mögliche neue Stadtbahntrasse über die Theodor-Heuss-Brücke identifiziert, die laut Verkehrsmodell-untersuchung ca. 8.700 zusätzliche Fahrgäste pro Tag nutzen würden.  Bereits heute ist die Theodor-Heuss-Brücke mit 13 Busfahrten pro Stunde und Richtung eine wichtige ÖPNV-Achse, die angesichts der angestrebten Verlagerungen von MIV-Fahrten auf den ÖPNV an Bedeutung zunehmen wird.

Infolgedessen war für die Erstellung der Machbarkeitsstudie eine Zielvorgabe, den ÖPNV aktiv mitzudenken.  

Relevant ist, dass die Prüfung der technischen und wirtschaftlichen Machbarkeit der „Nordtagente“ weitere Zeit in Anspruch nehmen wird, die jedoch für die Theodor-Heuss-Brücke aufgrund des schlechten Bauzustands nicht mehr vorhanden ist. Die ÖPNV-Trasse kann entweder sofort als sogenannte „Vorsorgemaßnahme“ mitgedacht werden oder sie wird als „zukünftige Option“ konzipiert, welche optional erst zu einem späteren Zeitpunkt realisiert wird.

Sofern die ÖPNV-Trasse als „Vorsorgemaßnahme“ sofort mit realisiert wird, kann der entstehende Raum, welcher zu einem späteren Zeitpunkt für die Stadtbahntrasse ausgebaut wird, zunächst als Busspur für den wachsenden Busverkehr mitgenutzt werden und schon so zu einer Verbesserung des ÖPNV-Angebotes beitragen. Positiv zu bewerten ist dabei, dass auf diese Weise die ÖPNV-Trasse vergleichsweise kostengünstig realisiert werden kann.

Manche Varianten können zu zwei unabhängigen Projekten aufgeteilt werden (bspw. Projekt 1: Theodor-Heuss-Brücke ohne ÖPNV, Projekt 2: ÖPNV-Trasse als Tunnel). Andere Varianten sind dafür eher ungeeignet. Eine Aussage zur Eignung einer Projektaufteilung erfolgt in der nachfolgenden Variantenbeschreibung.

Länge des ÖPNV-Tunnels

Im rechtsrheinischem Bereich befindet sich das Rampenbauwerk für den ÖPNV-Tunnel auf der Heinrich-Erhardt-Straße ca. Haus-Nummer 20 bis 38, linksrheinisch auf der Brüsseler Straße zwischen Lütticher Straße und Am Strauchbusch.

Die Länge ergibt sich aus der erforderlichen Überdeckung der Tunnelröhre unterhalb des Rheins sowie der empfohlenen maximale Längsneigung von 4 % gemäß der Stadtbahn-Richtlinie, welche Beurteilungsgrundlage für die Planfeststellungsbehörde und den Zuschussgeber ist.

Größere Steigungen von bis zu 6 % sind für die Planfeststellungsbehörde und den Zuschussgeber nur als Ausnahmetatbestand in lokal eng begrenzten Bereichen z.B. bei geometrischen Zwangspunkten denkbar, die zurzeit jedoch nicht erkennbar sind. Die Machbarkeitsstudie hat vielmehr gezeigt, dass eine regelkonforme Realisierung machbar ist.

Bauweise Tunnelbau

Mit dem Tunnelbau wird in erster Linie der Vortrieb mittels Tunnelvortriebsmaschine in Verbindung gebracht. Dies stimmt jedoch nur zum Teil.

In Düsseldorf kommen aufgrund des vorliegenden sandig-kieseigen Untergrunds Vortriebsmaschinen mit Hydroschild zum Einsatz. Bei einem Hydroschild wird die Ortsbrust mit einer Stützflüssigkeit aus Bentonit gestützt, die mittels einem Überdruck in die Abbaukammer und in den Untergrund gepresst wird. Um Ausbläser im Straßenbereich oder im Rhein zu verhindern, ist eine entsprechend hohe Erdauflast notwendig. Im Schnitt wird eine Auflast von dem 1,5 bis 2-fachem Schilddurchmesser notwendig. Um diese durchgängig zu erreichen, sind tiefe Start- und Zielbaugruben für die Vortriebsmaschinen notwendig. Die anschließenden Bereiche bis Geländeoberkannte werden in offener Tunnelbauweise bzw. die Rampen in Trogbauweise konventionell gebaut.

Ein Tunnelbauwerk besteht somit aus den fünf Teilbauwerken Trog und Rampe in offener Bauweise, Bohrtunnel, Trog und Rampe in offener Bauweise.

Für die Trog- und offene Tunnelbauweise sind umfangreiche Baufeldfreimachungen erforderlich. Versorgungsleitungen wie Wasser, Strom, Fernwärme oder Telekommunikationsleitungen sowie Abwasserkanäle sind i.d.R. unmittelbar an die angrenzenden Häuser zu verlegen. Unter Umständen müssen die Häuser mittels Düsenstrahlverfahren hierfür unterfangen werden.

Aufgrund der tiefen Baugruben wird der Verbau mittels Schlitzwände hergestellt. Die Herstellung erfolgt über kranartige Schlitzwandgreifer. Um die Schlitze während des Aushubs zu stützen, werden sie analog zur Ortsbrust im Tunnelvortrieb mit einer Bentonitsuspension gestützt.

Sowohl für den maschinellen Tunnelvortrieb als auch für die Herstellung der Verbaue sind Baustelleneinrichtungsflächen notwendig. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Silos zum Vorhalten des trockenen Bentonits sowie der aufbereiteten Suspension. Ferner sind Separierungsanlagen zum Reinigen und Wiederverwenden des Bentonits vorzuhalten. Für das aus der Suspension separierte Aushubgut und die Tunneltübbinge sind Lagerplätze vorzusehen.

Bauweise Brückenbau

Die hohe Kunst eines Neubaus der Theodor-Heuss-Brücke besteht darin, die Konstruktion und den Bauablauf so zu wählen, dass die äußerst wichtige Verkehrsbeziehung über den Rhein während der Bauarbeiten weitestgehend aufrechterhalten werden kann.

Grob gesagt ist bei den meisten Varianten vorgesehen, den ersten Teil des zweiteiligen Brückenquerschnitts der linksrheinischen Vorlandbrücken sowie der Strombrücke zunächst in provisorischer Seitenlage zu errichten und den Verkehr hilfsweise hierüber zu überführen. Im Rechtsrheinischen funktioniert dieses Prinzip aufgrund der vorhandenen Bebauung nicht. Hier muss die Vorlandbrücke zunächst halbseitig zurückgebaut werden, um ausreichend Platz für den Neubau in der Seitenlage zu schaffen. Der Verkehr muss dann provisorisch über die verbleibende Hälfte der rechtsrheinischen Vorlandbrücke geführt werden.

Während der vorgenannten provisorischen Verkehrsführung können die vorhandenen linksrheinischen Vorlandbrücken und die Strombrücke vollständig zurückgebaut werden. Nach dem Rückbau ist ausreichend Platz vorhanden, um die Unterbauten der Brücke wie Tiefgründung, Pfeiler und Wiederlager zu errichten.

Bei einem zweiteiligen Brückenquerschnitt kann der zweite Teil des Überbaus in der endgültigen Lage hergestellt werden, anschließend erfolgt der Querverschub des in provisorischer Seitenlage hergestellten Überbaus in die Endlage. Bei einteiligen Brückenquerschnitten wird analog ebenfalls ein Querverschub durchgeführt.

Varianten-Bewertung und -Abschichtung

Im gesamten Öffentlichkeitsbeteiligungsprozess wurden 26 Varianten untersucht.

Zahlreiche Varianten wurden in einem ersten Schritt aus geometrischen Überlegungen aussortiert, da diese sich insbesondere im rechtsrheinischen Bereich ohne Rückbau der Wohnbebauung nicht realisieren lassen.

Die Vorstellung dieser Varianten und Erläuterung der Prüfergebnisse erfolgten auf der Infomesse am 17. Juni 2023.

Auf der Infomesse selbst und kurz danach kamen aus der Bürgerschaft weitere Vorschläge, wie der Rhein gequert werden könnte. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich noch 14 Varianten in der Prüfung. Hiervon wurden im nächsten Schritt sechs Varianten aussortiert, da diese gegenüber den verbliebenen acht Varianten keine wesentlichen Vorteile brachten. Diese übrig gebliebenen acht Varianten wurden intensiv untersucht:

  • Variante I: Neubau Brücke zweiteilig mit ÖPNV
  • Variante II: Neubau zweiteiliger Brückenquerschnitt als Doppelstockbrücke
  • Variante III: Neubau Rad- und Fußwegbrücke mit dreiteiligem Bohrtunnel
  • Variante IV: Neubau Bohrtunnel dreiteilig und Erhalt THB für Rad-/Gehweg (kurz: Variante „Denkmal“)
  • Variante V: Neubau Tunnel (Schwerlastverkehr, späterer Umbau für ÖPNV), Neubau Brücke (Individualverkehr und Rad-/Gehweg) (kurz: Variante „Zeitspiel“)
  • Variante VI: Neubau Tunnel für Individualverkehr, Neubau Brücke für ÖPNV und Rad-/GehwegVariante
  • Variante VII: einteiliger Brückenquerschnitt für Individualverkehr und Rad-/Gehweg, später Neubau Tunnel für ÖPNV
  • Variante 0: Neubau Brücke einteilig ohne ÖPNV (kurz: Variante „In Anlehnung“)

In einem dritten Schritt, wurden folgende Varianten identifiziert, welche in die engere Wahl kamen:

  • Variante I und 0: Diese beiden Varianten sind mit Abstand die wirtschaftlich vorteilhaftesten Varianten und am schnellsten realisierbar. Außerdem scheinen die beiden Varianten auch städtebaulich die einzig akzeptablen Varianten zu sein.
  • Variante IV: Dies ist die einzige Variante, die einen Erhalt der Theodor-Heuss-Brücke vorsieht.
  • Variante V: Diese Variante stellt einen Kompromiss zwischen Erhalt und Neubau der Theodor-Heuss-Brücke dar. Bei dieser Variante würde das Bestandsbauwerk möglichst lange erhalten und erst sehr spät durch einen Brückenneubau ersetzt werden.

Online-Dialog

Die vier vorgenannten Varianten der engeren Wahl werden im Online-Dialog näher beschrieben und können von allen Bürgerinnen und Bürgern kommentiert werden.

Zudem können alle Bürgerinnen und Bürger Fragen zu jeder einzelnen Variante stellen.

Herleitung der Vorzugsvariante der Verwaltung

Herleitung der Vorzugsvariante der Verwaltung

Die übrig gebliebenen vier Varianten wurden abschließend innerhalb der Verwaltung unter Berücksichtigung der Vor- und Nachteile intensiv diskutiert.

Grundsätzliches Problem aller Varianten mit Tunneln (Varianten IV und V) ist die städtebauliche Qualität. Die Tunnelrampen führen zu einer weiteren Trennung der Stadtviertel und wirken sich äußerst negativ auf das Stadtbild aus. Die erhoffte Wirkung, den Stadtteil Golzheim „wiederzuvereinigen“ wird konterkariert.

Der Denkmalschutz spielte im verwaltungsinternen Diskussionsprozess eine wesentliche Rolle. Bei der Theodor-Heuss-Brücke handelt es sich um Deutschlands erste Schrägseilbrücke, die stilbildend für alle folgenden Schrägseilbrücken wurde. Die „entmaterialisierte“ Bauweise insbesondere der Vorlandbrücken ist ein besonderes Merkmal. Die filigrane, unauffällige Bauweise fügt sich harmonisch in das Landschaftsbild ein, ist aber zugleich identitätsstiftend für die Landeshauptstadt Düsseldorf. Ende 2016 wurde die Brücke als „Pionierbauwerk für die dann in Deutschland so erfolgreichen Schrägseilbrücken“ unter Denkmalschutz gestellt. Es war daher ein besonderes Anliegen, Lösungen für den Erhalt zu finden. Die Variante IV ist die einzige, die einen dauerhaften Erhalt des Bauwerks ermöglicht. Die Variante V würde einen Betrieb bis Anfang der 2050er Jahre ermöglichen. Die Varianten 0 und I sehen den Abriss des Denkmals vor. Der Denkmalschutz kann grundsätzlich unter bestimmten Rahmenbedingungen aufgehoben werden. Hierfür wäre ein denkmalschutzrechtliches Verfahren zu durchlaufen.

Infomesse am 17. Juni 2023 - Infos und Ergebnisse

Infomesse am 17. Juni 2023 - Infos und Ergebnisse

Information zur Infomesse am 17. Juni 2023, 10.00 – 14.30 Uhr im Stahlwerk Düsseldorf

Am Samstag, den 17. Juni, ist mit der Infomesse der Startschuss der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Zukunftsstrategie für die Theodor-Heuss-Brücke gefallen. Der Mobilitätsdezernent Jochen Kral begrüßte in diesem Rahmen rund 180 Teilnehmenden – darunter sowohl interessierte Bürgerinnen und Bürger, Anwohnende als auch betroffene Stakeholder.

Impressionen von der Infomesse am 17. Juni im Stahlwerk

  • Blick in den Saal

  • Besucherinnen und Besucher im Gespräch mit den Expertinnen und Experten

  • Blick ins Plenum

Die Theodor-Heuss-Brücke

Die Theodor-Heuss-Brücke in Düsseldorf

Die Theodor-Heuss-Brücke

Die Rheinquerung „Theodor-Heuss-Brücke“ in Düsseldorf wurde 1957 als eine der ersten modernen Schrägseilbrücken weltweit errichtet und diente lange Zeit als Vorbild für die meisten folgenden Schrägseilbrücken. Aufgrund ihrer architektonischen und technischen Bedeutung wurde sie 2016 unter Denkmalschutz gestellt. Die Brücke ist Teil der Düsseldorfer Brückenfamilie. Sie befindet sich im Norden der Stadt und verbindet die Stadtteile Niederkassel und Golzheim. Hier prägt sie maßgeblich das Stadtbild.

In den letzten 60 Jahren stieg die verkehrliche Belastung insbesondere durch den Schwerlastverkehr, für den die Theodor-Heuss-Brücke statisch nicht ausgelegt ist. Um der Überlastung entgegenzuwirken, wurden bereits einige verkehrliche Maßnahmen umgesetzt. So können derzeit Lastkraftwagen (LKW) über 30 Tonnen die Brücke nicht passieren und genehmigungspflichtiger Schwerlastverkehr kann nicht zugelassen werden. Zudem wurden einige bauliche Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt, die zur Stabilisierung beitragen. Alle bisherigen Maßnahmen dienen allerdings lediglich der mittelfristigen Sicherung. Langfristig müssen andere, nachhaltigere Lösungen entwickelt werden.

Das ausführende Amt für Brücken-, Tunnel- und Stadtbahnbau der Landeshauptstadt Düsseldorf steht aktuell noch vor der Aufnahme von Planungstätigkeiten. Derzeit gibt es noch keine konkreten Planungen oder ausgearbeitete Strategien zur Zukunft der Theodor-Heuss-Brücke. Das Beteiligungsverfahren soll unter anderem dazu dienen, die Randbedingungen für die anschließenden Planungstätigkeiten zu ermitteln.

Die Brückencharta

Die Brückencharta

Die Brückencharta  zur Zukunftsstrategie Theodor-Heuss-Brücke liefert alle wichtigen Hintergrundinformationen zur Öffentlichkeitsbeteiligung.

Sie gibt einen Überblick über den Zustand des Brückenbauwerks, den Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie über erste Erkenntnisse bisheriger Untersuchungen.